• info@misatu-garten.de
Allgemein
Heckenschnitt wann ist was erlaubt?

Heckenschnitt wann ist was erlaubt?

Hecken dürfen über mehrere Monate im Jahr nicht geschnitten werden. Wann nicht geschnitten werden darf, und die Gründe dafür erfahrt ihr hier. 

Laut dem Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) §39 Abs. 5 ist es zwischen dem 1. März und dem 30. September in Deutschland verboten. In dieser Zeit dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze, Gebüsche und Lebende Zäune nicht stark geschnitten, oder entfernt werden. Das gesetzt soll Vögel und Insekten schützen. 

Welche hecken und pflanzen betrifft das Verbot? 

Vor allem Gewächse die in freien Landschaften, Wohngebieten beziehungsweise Siedlungsbereichen stehen. Sie dürfen nicht zu radikal geschnitten, gerodet oder zerstört werden. Zudem sind nur bestimmte Hecken und Sträucher von der Regelung betroffen. 
 
Dazu zählen 

  • Hecken und Büsche 
  • Wallhecken (Erd- und Steinwälle, die von Gehölzen bewachsen sind) 
  • Sträucher und Gebüsche mit einem kleinen Stamm 
  • Röhricht und Schilfrohr 
  • Lebenden Zäune (Weidenzaun, Kirschlorbeeren, kleine Fichten, die als Sichtschutz dienen) 

Für Gärten am Haus- oder Kleingärten gibt es Ausnahmen, allerdings sollte auch hierbei der Tierschutz beachtet werden (§39 Bundesnaturschutzgesetz). Sollten sich Tiere in den Pflanzen schon Nistplätze gesucht haben, darf kein Heckenschnitt durchgeführt werden. 

Warum dürfen die Hecken nicht beschnitten werden? 

Durch das Verbot sollen die Brut- und Niststätten vieler Tiere wie zum Beispiel heimischer Vögel und Insekten geschützt werden. Durch die veränderte Landwirtschaft gibt es nur noch wenige, natürliche Brutstätten, die ihnen Schutz vor feinen und Umwelt bieten. Leider haben die Tiere es zunehmend schwer, geeignete Plätze zu finden. Wichtig ist es also auch als Hobbygärtner, die Nistplätze ausreichend zu schonen und zu schützen. 

Was passiert bei einem Verstoß? 

Ein Verstoß gegen das Gesetzt gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Die Höhe des Bußgelds ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und auch von der Höhe der hecke abhängig. So kann für das Beschädigen oder Beseitigen einer Hecke in entsprechenden Gebieten teilweise bis zu 15 000€ fällig werden. In Mecklenburg – Vorpommern droht sogar eine Strafe von bis zu 100 000€ 

Bußgeldkatalog 

Was ist erlaubt? 

Selbst wenn die Vorgaben des BNatSchG sehr streng sind, ist ein schonender Pflege und Formschnitt im Frühling und Sommer gestattet. Aber nur wenn es der Pflanze und ihrem Wachstum zu Gute kommt und sie dadurch unerwünschten Wildwuchs eindämmen. Wenn sie zum Beispiel durch den heckenschnitt die Verkehrssicherungspflicht bewahren. Ragen also Äste auf den Gehweg oder Straße und werden dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdet, dürfen sie zur Schere greifen. 

Durch Stürme und anderen Witterungsbedienungen entstandene Schäden zu entfernen, gehört also auch zur Verkehrssicherungspflicht. Droht durch ein abgeknicktes oder herausgerissenes Pflanzenteil eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Anwohner, muss also ein Heckenschnitt durchgeführt werden. 

Erlaubt sind auch der Pfllegeschnitt für Obstbäume und gehölze. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass keine Nist und Brutstätten von Vögeln und Insekten durch ihre Arbeit zerstört oder gefährdet werden. 

Darüber hinaus dürfen teilweise naturnahe Hecken, wie beispielsweise Schwarzer Holunder oder Hagebutte, auch zwischen März und September geschnitten werden. Achten Sie auch hier auf das Tierwohl. 

Sollten sie vorsorglich zur Schere greifen? 

Das Gesetz bedeutet nicht, das sie ihre Hecken vorsorglich also vor dem 1. März entsprechend stark stutzen, zurückschneiden oder gar roden müssen, damit Sie die in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer bestimmte Maximalhöhen für Hecken, Sträucher und Sichtschutze einhalten. Das entschied das Landgericht Freiburg (Az.: 3 S 171/16) in einem Urteil. Zudem sei das Wachstum der Pflanze nicht vorhersagbar, sodass ein vorsorglicher Schnitt nicht praktikabel sei. 

Spielt das Wetter eine Rolle beim Schnitt? 

Neben dem gesetzlich geregelten Zeitraum für einen Hecken- und Baumschnitt sollten Sie auch die Witterungen beachten. Entfernen Sie Äste, Zweige und andere Pflanzenteile ohne auf die Jahreszeit zu achten, kann dies dem Gewächs enorm schaden. 
 

Achten Sie vor allem auf die Außentemperatur. Droht im Frühjahr noch Frost, kann ein Form- oder Pflegeschnitt der Pflanze schaden. Warten Sie mit Ihren Maßnahmen lieber, bis die Temperaturen konstant über zehn Grad Celsius liegen. Aber auch im Spätsommer sollten Sie nicht zu früh zur Schere greifen – beispielsweise, wenn die Temperaturen noch zu hoch sind. Andernfalls können Triebe schnell stark austrocknen.  

Halten Sie sich an folgende Ratschläge: 

  • Schneiden Sie Sommergrüne Hecken im Spätherbst. Achten Sie dabei darauf, dass die Pflanze noch genügend Zeit zum Regenerieren hat, damit keine Frostschäden drohen. 
  • Nadelhölzer und immergrüne Hecken werden am besten im Frühjahr geschnitten, sobald es mehrere frostfreie Tage hintereinander gibt 

Damit Hecken und Sträucher richtig gedeihen und wachsen, brauchen sie eine entsprechende Pflege. Achten Sie darauf, die richtigen Äste abzuschneiden und das optimale Werkzeug zu nutzen. Es sollte möglichst scharf und schmutzfrei sein, damit die Schnittkanten sauber sind und keine Bakterien und Schädlinge in die nun neu entstandene Wunde dringen können.  

Bei jungen Pflanzen sollten Sie zudem nicht zu viel entfernen, da sonst das Wachstum negativ beeinflusst wird oder gar ausbleiben kann. 

Quelle: https://www.t-online.de/heim-garten/garten/id_49760410/heckenschnitt-was-ist-wann-erlaubt-und-wann-verboten-.html 

Views: 0

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert